Freie Gärten
Für Alle, die gewillt sind ein kleines Stückchen Grün ihr Eigen zu nennen:
mit der Pacht eines Gartens in unserer Anlage werden auch Rechte und Pflichten "gepachtet".
Dazu zählen:
- Beantragung der Mitgliedschaft im Verein - erst dann besteht die rechtliche Grundlage zur Gartenpacht,
- Bewirtschaftung der Gärten gemäß der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit (1/3 - Regelung); je zu einem Drittel Bebauung (Laube max 24 m², Terrasse etc., Anbau von Obst und Gemüse, Blumen und Zierpflanzen,
- Erfüllen der jährlichen Arbeitsstunden (Pflege der vereinseigenen Flächen und Gebäude) z. Zt. 10,0 h im Jahr,
- mit der Mitgliedschaft gilt die ➥ Vereinssatzung und ➥ Kleingartenordnung als anerkannt und verbindlich.
- Unsere Gartenanlage bietet Ihnen Kleingärten, die gemäß dem ➥ Bundeskleingartengesetz bewirtschaftet werden und ausgestattet sind. Sie stellen keine Erholungsgärten dar!
- Welche Kosten entstehen durch die Pacht eines Gartens? ➥ Info:
zur Zeit freie Gärten: 2
Garten 1:
- Vergebe Garten (200m²) mit massiver Laube und kleinem, überdachtem Freisitz.
- Sehr langer Leerstand - viel Arbeit nötig.
- Preis 1 Euro,
- Elt- und Wasseranschluss vorhanden,
- Laubengröße ca. 20m²,
- Besichtigung nach Absprache
- Kontakt über Kontaktformular, oder unter Telefon: 0176/94900603
Garten 2:
- Vergebe Garten (200m²) mit massiver Laube,
- längerer Leerstand - viel Arbeit nötig.
- Preis 50 Euro VHB,
- Elt- und Wasseranschluss vorhanden,
- Laubengröße ca. 15m²,
- Besichtigung nach Absprache
- Kontakt über Kontaktformular, oder unter Telefon: 0176/94900603